Beamte dürfen streiken
03.11.2009
Beamte dürfen streiken!/ GEW - Die Bildungsgewerkschaft / GEW-Webservices / Download / Zeitschriften / E&W / E&W-Artikelarchiv / Jahrgang 2009 / 11/2009   LEGO: Beamte dürfen streiken! Gerichtshof für MensZwei aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg haben den Grundstein für eine neue Ära der kollektiven Menschenrechte gelegt: Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schützt das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht – vor allem auch für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer.Bahnbrechend ist das Urteil vom Ende des vergangenen Jahres. In dem Beschwerdeverfahren „Demir und Baykara gegen Türkei“ hat die Große Kammer am 12. November 2008 zunächst Grundsätze zur Auslegung der EMRK entwickelt: Sie muss anhand internationaler Normen interpretiert werden. Angewandt auf die Koalitionsfreiheit (Artikel 11 EMRK), das Recht der Arbeitnehmer, sich zur Durchsetzung ihrer Interessen zusammenzuschließen, bedeutet das: Die Vereinten Nationen (UN), die Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Europarat garantieren auch das Recht auf Kollektivverhandlungen. Der EGMR hat deshalb seine bisher sehr restriktive Rechtsprechung aufgegeben. Demnach steht Beamtinnen und Beamten grundsätzlich – vorbehaltlich rechtmäßiger Einschränkungen – ebenso wie anderen Arbeitnehmern das Recht auf Kollektivverhandlungen zu. (weiterlesen…)